ALLGEMEINE T & CS
1. Definitionen
1.1 In dieser MSA:
„Zusatzdienste“ bezeichnet die in Absatz 5 der Ersten SOW genannten Dienstleistungen;
„Gebühren“ bezeichnet die Gebühren für die Dienste, wie in einer SOW festgelegt oder gemäß dieser festgelegt.
„Anfangsdatum“ hat die im Absatz Fehler angegebene Bedeutung. Referenzquelle nicht gefunden der ersten SOW;
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder anderweitig als vertraulich bezeichnet wurden, oder Informationen, die von einem angemessenen Geschäftspartner als vertraulich betrachtet und von (entweder schriftlich, mündlich oder auf andere Weise) offengelegt werden eine Partei der anderen Partei, ob vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens. Der Kunde erkennt an, dass die vertraulichen Informationen von Extech die IP-Rechte von Extech enthalten.
„Beherrschung“ bezeichnet den Erwerb von (a) den Stimmrechten, die mit 25% oder mehr der stimmberechtigten Anteile des Kunden verbunden sind; oder (b) die Befugnis, die Weisung und das Management der Richtlinien des Kunden in Übereinstimmung mit den Wünschen des Erwerbers zu bestimmen oder zu veranlassen, sei es aufgrund des Besitzes von Anteilen, der Kontrolle des Verwaltungsrats, des Vertrags oder der von ihm übertragenen Befugnisse die Satzung oder andere Verfassungsdokumente des Kunden;
„Personenbezogene Daten des Kunden“ bezeichnet alle personenbezogenen Daten, die in Informationen enthalten sind, die von Extech oder im Namen des Kunden an Extech als Teil der Nutzung oder des Empfangs der Services des Kunden übermittelt werden.
„Kundenpersonal“ bezeichnet alle Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter, Berater und Unterauftragnehmer des Kunden und / oder etwaiger Unterauftragnehmer des Kunden;
„Datenverantwortlicher“ hat die Bedeutung, die diesem Begriff von Zeit zu Zeit in den geltenden Datenschutzgesetzen gegeben wird ;;
„Datenverarbeiter“ hat die Bedeutung, die diesem Begriff von Zeit zu Zeit in den geltenden Datenschutzgesetzen gegeben wird.
„Datenschutzgesetze“ bedeutet für beide Parteien oder für die Dienste verbindlich: (a) die Richtlinie 95/46 / EG (Datenschutzrichtlinie) und / oder das Datenschutzgesetz 2018 oder die DSGVO; (b) alle Gesetze, die solche Gesetze umsetzen; und (c) alle Gesetze, die das Vorstehende ersetzen, erweitern, nachstellen, konsolidieren oder ändern;
„Datensubjekt“ hat die Bedeutung, die in den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen von Zeit zu Zeit gegeben wird.
„Gültigkeitsdatum“ bezeichnet das Datum, an dem diese MSA von beiden Parteien unterzeichnet wird (und, falls diese von den Parteien zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterzeichnet wurde, der spätere dieser Tage);
„Ausrüstung“ oder „Software“ bezeichnet sowohl die Computerhardware als auch unter bestimmten Umständen von Extech gelieferte und auf der Website des Kunden installierte Software zur Unterstützung der Erbringung des Dienstes (falls verwendet) sowie der Artikel Computerhardware, die von Extech überwacht wird. Zusätzliche oder alternative Hardware, die vom Kunden erworben, geleast oder auf andere Weise erworben wurde, ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Direktors von Extech nicht Bestandteil des Geräts.
„Extech-Rechte am geistigen Eigentum“ bezeichnet alle geistigen Eigentumsrechte, die von oder im Auftrag von Extech oder des Extech-Personals in Verbindung mit den Diensten erstellt, entwickelt und / oder bereitgestellt werden, einschließlich vertraulicher Informationen, Entwürfe, Pläne, Software, Materialien, Dokumente und Informationen;
„Extech-Personal“ bezeichnet alle Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter, Berater und Unterauftragnehmer von Extech und / oder von Unterauftragnehmern von Extech;
„Höhere Gewaltereignis“ bezeichnet ein Ereignis, das außerhalb der Kontrolle von Extech liegt, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder anderer Arbeitsstreitigkeiten (unabhängig davon, ob die Belegschaft von Extech oder einer anderen Partei beteiligt ist), Ausfall eines Versorgungsunternehmens oder Transportnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Unruhen, zivile Unruhen, böswillige Schäden, die Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfällen, Ausfällen von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Stürmen oder Versäumnissen von Lieferanten oder Unterauftragnehmern;
„GDPR“ bezeichnet die Allgemeine Datenschutzverordnung (EU) 2016/679;
„Anfangslaufzeit“ bezeichnet die in Abschnitt Fehler festgelegte Frist. Referenzquelle nicht gefunden.Fehler! Referenzquelle nicht gefunden der ersten SOW;
„Anfangs-SOW“ bezeichnet das zu Beginn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführte Dokument, in dem die zu dem Datum des Inkrafttretens zu erbringenden Dienstleistungen aufgeführt sind;
„Insolvenzereignis“ bedeutet, wenn eine Person ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder zu beenden droht, sich nicht imstande befindet, ihre Schulden im Sinne des Insolvenzgesetzes 1986, Abschnitt 123 zu begleichen, über einen Verwalter, Empfänger, Verwaltungsempfänger oder Manager verfügt oder irgendeinen Teil ihres Vermögens, schließt mit Gläubigern im Allgemeinen eine Zusammensetzung ab oder lässt eine Anordnung oder einen Beschluss zur Abwicklung des Liquidationsverfahrens (anders als zur Unterstützung eines Systems zur Verschmelzung von Lösungsmitteln oder zur Rekonstruktion von Lösungsmitteln) oder einer ähnlichen oder gleichwertigen Maßnahme durch Prozess in jeder Gerichtsbarkeit;
„Internationale Organisation“ hat die in der DSGVO angegebene Bedeutung;
„IPR“ bezeichnet Patente, Marken, Logos, Handelsnamen, Rechte an Designs, Urheberrechte (einschließlich der Rechte an Computersoftware) und Urheberpersönlichkeitsrechte, Know-how, vertrauliche Informationen (einschließlich vertraulicher Informationen) und andere Rechte an geistigem Eigentum ob registriert oder unregistriert, einschließlich Anträge und das Recht, die Registrierung solcher Rechte zu beantragen;
„MSA“ bezeichnet diesen Vertrag zwischen den Parteien, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ursprüngliche SOW und alle anderen Dokumente umfasst, die gemäß den Ziffern 3.9 und 15.1 Bestandteil dieses Vertrages sein sollen oder durch ausdrückliche Bezugnahme in diesen Vertrag aufgenommen werden (solche Dokumente sind in diesem Umfang Bestandteil dieses Vertrages).
„Managed Services“ bezeichnet die Managed Services, die dem Kunden im Rahmen dieses MSA zur Verfügung gestellt werden sollen, wie im Abschnitt Fehler beschrieben. Referenzquelle nicht gefunden der ersten SOW;
„Persönliche Daten“ hat die Bedeutung, die dieser Begriff von Zeit zu Zeit in den geltenden Datenschutzgesetzen gegeben wird.
„Verletzung persönlicher Daten“ hat die in der DSGVO angegebene Bedeutung;
„Relevante Anforderungen“ hat die in Klausel 14.1.1 angegebene Bedeutung;
„Relevante Begriffe“ hat die in Klausel 14.2 angegebene Bedeutung;
„Verlängerungslaufzeit“ bezeichnet die in Abschnitt Fehler festgelegte Frist. Referenzquelle nicht gefunden.Fehler! Referenzquelle nicht gefunden der ersten SOW;
„Dienste“ bezeichnet die verwalteten Dienste und alle zusätzlichen Dienste;
„SLAs“ bezeichnet die in einer SOW festgelegten Service Level-Vereinbarungen (falls vorhanden);
„Leistungsbeschreibung“ oder „SOW“ bedeutet, falls zutreffend, die ursprüngliche SOW und / oder weitere von den Parteien gemäß Klausel 3 vereinbarte weitere Dokumente, in denen die von Extech zu erbringenden zusätzlichen Dienstleistungen (oder Änderungen an bestehenden Dienstleistungen) aufgeführt sind. . Alle weiteren von den Parteien vereinbarten SOWs richten sich nach der in Anhang 3 der ursprünglichen BWS genannten Struktur.
„Unterverarbeiter“ bezeichnet einen Vertreter, Unterauftragnehmer oder sonstigen Dritten (mit Ausnahme seiner Mitarbeiter), der von Extech mit der Durchführung von Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des Kunden in Bezug auf die persönlichen Daten des Kunden beauftragt wird; und „Laufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, der an dem im Absatz Fehler angegebenen Datum beginnt. Referenzquelle nicht gefunden der anfänglichen SOW und endet mit der Kündigung (wie auch immer sie entstehen) oder dem Ablauf dieser MSA.
1.2 In diesem MSA, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:
1.2.1 Verweise auf:
(a) Klauseln sind Verweise auf die Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(b) Absätze sind Verweise auf Absätze in einer SOW;
(c) jedes Geschlecht schließt die anderen Geschlechter ein;
(d) Ein Erlass (der Begriff umfasst alle unmittelbar anwendbaren EU-Rechtsvorschriften) umfasst den Erlass in seiner geänderten, erweiterten, konsolidierten, erneuerten oder durch einen oder einen anderen Erlass vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens erlassenen Rechtsakt sowie alle nachgeordneten Rechtsvorschriften (davor) oder nach dem Datum des Inkrafttretens) unter diesem oder einem anderen anwendbaren Erlass;
1.2.2 der Singular umfasst den Plural und umgekehrt;
1.2.3 Eine Person umfasst jede natürliche oder juristische Person, Firma, Gesellschaft, Regierung, Staat oder Behörde eines Staates oder einer Vereinigung, eines Trusts, eines Joint Ventures, eines Konsortiums oder einer Partnerschaft (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht).
1.2.4 Die Wörter „einschließlich“ und „insbesondere“ und ähnliche Wörter oder Ausdrücke dienen nur der Veranschaulichung und der Betonung und schränken die Allgemeinheit oder den Umfang anderer Wörter oder Ausdrücke nicht ein. und
1.2.5 Überschriften dienen nur der Übersicht und haben keinen Einfluss auf die Interpretation dieser MSA.
1.3 Bei Konflikten und / oder Inkonsistenzen zwischen einer SOW und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die SOW Vorrang, jedoch nur in dem Ausmaß eines solchen Konflikts und / oder der Inkonsistenz.
2. Dauer
2.1 Diese MSA beginnt an dem in Absatz 2.1 (a) der ursprünglichen BWS genannten Zeitpunkt und wird, sofern sie nicht von einer der Parteien gemäß dieser MSA gekündigt wird, für die in den Abschnitten Fehler genannten Zeiträume in Kraft bleiben und wirksam ! Referenzquelle nicht gefunden und Fehler! Referenzquelle nicht gefunden der ersten SOW. Wenn eine SOW eine Dauer hat, die von der in der Ersten SOW festgelegten Dauer abweicht, muss diese SOW eindeutig ihre Dauer angeben (diese Dauer darf jedoch nicht länger sein als die Dauer der Ersten SOW, außer der Dauer der SOW.) wird auch entsprechend geändert).
2.2 Gibt es zu dem Datum, an dem die Kündigungsfrist gemäß Klausel 2.1 zugestellt wird, keine unvollständigen SOWs, so kündigt diese Kündigung diese MSA mit sofortiger Wirkung. Wenn dies der Fall ist, gilt Abschnitt 12.4.1.
2.3 Die Parteien schließen nach dem Datum der Zustellung der Kündigungserklärung gemäß Ziffer 2.1 keine weiteren SOWs ab.
2.4 Der Kunde kann zusätzliche Dienstleistungen beschaffen, indem er eine Vereinbarung mit Extech gemäß Ziffer 3 abschließt.
2.5 Extech stellt die Services ab den in der SOW angegebenen Terminen bereit.
3. Statements der Arbeit
3.1 Wenn eine der Parteien den Umfang der Managed Services ändern möchte, muss sie der anderen die Einzelheiten der gewünschten Änderung schriftlich mitteilen.
3.2 Wenn der Kunde zusätzliche Dienstleistungen anfordert, wäre eine neue SOW erforderlich.
3.3 Verlangt eine der Parteien eine Änderung des Umfangs oder der Ausführung der Services, wird Extech dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist eine schriftliche Schätzung übermitteln:
3.3.1 die voraussichtliche Zeit, die zur Umsetzung der Änderung erforderlich ist;
3.3.2 eventuelle Änderungen der Gebühren, die sich aus der Änderung ergeben;
3.3.3 die wahrscheinlichen Auswirkungen der Änderung auf Projektpläne; und
3.3.4 sonstige Auswirkungen der Änderung auf die Bedingungen dieser MSA, einschließlich eines SOW-Entwurfs.
3.4 Wenn Extech eine Änderung des Leistungsumfangs verlangt, wird der Kunde seine Zustimmung nicht unbillig verweigern oder verzögern.
3.5 Verlangt der Kunde gemäß Ziffer 3.2 zusätzliche Dienstleistungen, so wird Extech, sobald dies zumutbar ist, entweder
3.5.1 den Kunden darüber zu informieren, dass er die angeforderten Dienstleistungen nicht erbringen möchte; oder
3.5.2 dem Kunden einen Entwurf des SOW übermitteln.
3.6 Wenn Extech dem Kunden einen SOW-Entwurf gemäß Ziffer 3.3.4 oder 3.5.2 zur Verfügung stellt, besprechen und vereinbaren die Parteien diesen SOW-Entwurf, und beide Parteien unterzeichnen den SOW-Entwurf, wenn dieser vereinbart ist.
3.7 Wenn der Kunde wünscht, dass Extech mit der Änderung fortfährt, ist Extech dazu nicht verpflichtet, es sei denn, die Parteien haben eine Vereinbarung getroffen und unterzeichnet.
3.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die im Rahmen einer SOW zu zahlenden Entgelte gemäß Absatz Fehler berechnet! Referenzquelle nicht gefunden der ersten SOW.
3.9 Jede SOW ist Teil dieser MSA und bildet keinen separaten Vertrag dazu.
3.10 Wenn eine SOW gemäß Ziffer 3.6 vereinbart und unterzeichnet wurde, wird daran nichts geändert, außer gemäß Ziffer 3.1 und 15.1.
4. SERVICEBESTIMMUNG
4.1 Als Gegenleistung für die Zahlung der Gebühren durch den Kunden gemäß diesem MSA verpflichtet sich Extech:
4.1.1 die Dienstleistungen dem Kunden gemäß den in dieser MSA festgelegten Bedingungen zur Verfügung stellen; und
4.1.2 angemessene Anstrengungen unternehmen, um die in einer SOW angegebenen Termine einzuhalten, aber diese Termine sind nur Schätzungen.
4.2 Der Kunde darf über die Dienste keine Materialien speichern, verteilen oder übertragen, die
4.2.1 rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, diffamierend, obszön, belästigend oder rassistisch oder ethnisch anstößig ist;
4.2.2 illegale Aktivitäten erleichtert;
4.2.3 zeigt sexuell eindeutige Bilder; und / oder
4.2.4 fördert unrechtmäßige Gewalt, Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Religion und Weltanschauung, Geschlechtsumwandlung oder andere illegale Aktivitäten.
4.3 Der Kunde bleibt für die Nutzung der Dienste unter seiner Kontrolle verantwortlich, einschließlich der Nutzung durch Dritte (ob betrügerisch oder vom Kunden eingeladen).
4.4 Der Kunde muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass er nicht die Dienste gefährdet, die an Dritte in derselben Infrastruktur mit gemeinsamem Zugriff erbracht werden, die er dem Kunden von Extech mitgeteilt hat. Dies beinhaltet die unverzügliche Benachrichtigung von Extech im Falle eines Denial-of-Service-Angriffs oder eines verteilten Denial-of-Service-Angriffs. In diesem Fall wird Extech mit dem Kunden zusammenarbeiten, um die Situation so schnell wie möglich zu lindern. Die Parteien besprechen und vereinbaren geeignete Maßnahmen (einschließlich der Aussetzung der Dienste).
4.5 Der Kunde erbringt die Dienstleistungen weder direkt noch indirekt an Dritte.
4.6 Extech behält sich das Recht vor:
4.6.1 die Systeme, das Netzwerk, die Systemkonfigurationen oder die Routing-Konfiguration von Extech ändern; oder
4.6.2 Geräte oder Software in ihrem Netzwerk oder in Geräten, die zur Bereitstellung der Services über ihr Netzwerk verwendet werden, ändern oder ersetzen, sofern dies die Verpflichtungen von Extech aus diesem MSA und die Bereitstellung der Services oder der SLAs nicht beeinträchtigt. Wenn sich solche Änderungen nachteilig auswirken, wird Extech den Kunden darüber informieren und die Parteien werden alle erforderlichen Änderungen an diesem MSA gemäß den Klauseln 3 und 15.1 vereinbaren.
4.7 Soweit es zu einer Verzögerung der Erbringung der Dienstleistungen gekommen ist, die durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder eines seiner Mitarbeiter verursacht wurde, sind andere Rechte oder Rechtsbehelfe, die Extech zur Verfügung steht, ohne Einschränkung:
4.7.1 eine Fristverlängerung entsprechend der Dauer der Verspätung in Bezug auf die Leistung und / oder Lieferung der betroffenen Dienstleistungen;
4.7.2 die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzen, soweit eine solche Handlung oder Unterlassung die Erfüllung der Verpflichtungen durch Extech verhindert oder verzögert; und
4.7.3 werden dem Kunden alle Kosten oder Verluste erstattet, die Extech dadurch entstanden sind oder entstanden sind und die direkt oder indirekt aus einer solchen Handlung oder Unterlassung resultieren.
4.8 Extech haftet nicht für Kosten oder Verluste, die dem Kunden entstehen oder entstehen, die sich direkt oder indirekt aus dem Versagen oder Verspätung von Extech ergeben, eine seiner Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.7 zu erfüllen.
4.9 Diese MSA hindert Extech nicht daran, ähnliche Vereinbarungen mit Dritten abzuschließen oder selbständig Materialien, Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln, zu verwenden, zu verkaufen oder zu lizenzieren, die den in dieser MSA bereitgestellten ähnlich sind.
5. Sicherheit und Datenschutz
5.1 Extech stellt sicher, dass geeignete Sicherheits- und Sicherheitssysteme und -verfahren aufrechterhalten und durchgesetzt werden, um den unbefugten Zugriff oder die Beschädigung aller Dienste, der Systeme von Extech und der zugehörigen Netzwerke oder Ressourcen gemäß den in der Branche üblichen Regeln zu verhindern.
5.2 Der Kunde informiert Extech unverzüglich, wenn er einen Sicherheitsverstoß vermutet oder aufdeckt. Wenn die Sicherheitsverletzung durch den Kunden oder ein Personal des Kunden verursacht wird, wird der Kunde den Verstoß unverzüglich beheben.
5.3 Die Parteien stimmen darin überein, dass der Kunde der Datenverwalter ist und Extech der Datenverarbeiter ist, um personenbezogene Daten des Kunden gemäß diesem MSA zu verarbeiten. Der Kunde muss jederzeit alle Datenschutzgesetze im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden einhalten. Der Kunde stellt sicher, dass alle Anweisungen, die Extech in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden (einschließlich der Bestimmungen dieses MSA) gegeben hat, jederzeit den Datenschutzgesetzen entsprechen.
5.4 Der Lieferant verarbeitet die geschützten Daten gemäß den sich aus Datenschutzgesetzen ergebenden Verpflichtungen und den Bedingungen dieser Vereinbarung.
5.5 Die Ziffern 5.6.2, 5.10, 5.12 und 5.13 gelten ab dem Zeitpunkt der Anwendung der DSGVO am 25. Mai 2018, jedoch nicht früher.
5.6 Extech muss:
5.6.1 nur die personenbezogenen Daten des Kunden (die den Anhang dazu enthalten) verarbeiten (und nur sicherstellen, dass das Personal von Extech nur diese verarbeitet), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sofern nicht zwischen den Parteien alternative Verarbeitungsanweisungen schriftlich vereinbart werden gemäß geltendem Recht erforderlich (und muss den Kunden vor der Verarbeitung über diese gesetzliche Anforderung informieren, sofern das geltende Recht dies aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses nicht zulässt); und
5.6.2 Unbeschadet der Klausel 5.3, wenn Extech der Ansicht ist, dass eine vom Kunden erhaltene Anweisung wahrscheinlich gegen die Datenschutzgesetze verstößt, informiert es den Kunden unverzüglich und ist berechtigt, die entsprechenden Dienstleistungen einzustellen, bis die Parteien zugestimmt haben entsprechende geänderte Anweisungen, die nicht verletzen.
5.7 Gemäß den Datenschutzgesetzen, unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden, die im Rahmen dieses MSA durchzuführen sind sowie die Risiken der unterschiedlichen Wahrscheinlichkeit und des Schweregrads für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und die Risiken, die sich aus der Verarbeitung ergeben, insbesondere durch zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung, Verlust, Veränderung, unerlaubte Offenlegung oder Zugriff auf die übermittelten persönlichen Daten des Kunden gelagert oder anderweitig verarbeitet werden, ergreift Extech geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die dem Risiko angemessen sind, einschließlich gegebenenfalls der in Artikel 32 (a) bis 32 (d) (einschließlich) der DSGVO genannten Angelegenheiten.
5.8 Extech muss:
5.8.1 keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden durch einen Vertreter, Unterauftragnehmer oder einen anderen Dritten (mit Ausnahme seiner eigenen Angestellten oder seiner Unterauftragnehmer) während seiner Beschäftigung, die einer durchsetzbaren Vertraulichkeitspflicht unterliegen, zulassen Kundendaten) ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Kunden;
5.8.2 Bevor der betreffende Unterprozessor irgendwelche Verarbeitungstätigkeiten in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden ausführt, benennen Sie jeden Unterprozessor im Rahmen eines schriftlichen Vertrages, der im Wesentlichen die gleichen Pflichten wie unter dieser Klausel 5 enthält, die von Extech durchsetzbar sind, und stellen jeweils sicher Der Unterauftragnehmer erfüllt alle derartigen Verpflichtungen.
5.8.3 gegenüber dem Kunden nach diesem MSA für alle Handlungen und Unterlassungen jedes Unterauftragnehmers so haften, als ob es seine eigenen wären; und
5.8.4 sicherstellen, dass alle Personen, die von Extech oder einem Unterprozessor zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden befugt sind, einer verbindlichen schriftlichen vertraglichen Verpflichtung unterliegen, die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln.
5.9 Extech wird (auf Kosten des Kunden)
5.9.1 Unterstützung des Kunden bei der Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden gemäß den Artikeln 32 bis 36 der DSGVO (und ähnlichen Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Informationen, die Extech zur Verfügung stehen; und
5.9.2 unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung den Kunden (durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen), soweit dies möglich ist, bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden zur Beantwortung der Aufforderungen zur Ausübung der Rechte der Betroffenen gemäß Kapitel zu unterstützen III der DSGVO (und etwaiger ähnlicher Verpflichtungen im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze) in Bezug auf personenbezogene Daten des Kunden.
5.10 Extech wird keine personenbezogenen Daten des Kunden in oder außerhalb von Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) verarbeiten und / oder anderweitig direkt oder indirekt offenlegen. Wenn das Vereinigte Königreich den EWR, den EWR oder das Vereinigte Königreich verlässt, oder an eine internationale Organisation ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden.
5.11 Extech stellt dem Kunden im Einklang mit den Datenschutzgesetzen die Informationen zur Verfügung, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, um den Nachweis zu erbringen, dass Extech die Verpflichtungen erfüllt, die ihm gemäß dieser Ziffer 5 auferlegt wurden, und zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen von jede Partei, die gemäß Artikel 28 der DSGVO (und gemäß gleichwertigen Datenschutzgesetzen, die dem genannten Artikel 28 gleichwertig sind) auferlegt wurde und zu diesem Zweck Prüfungen, einschließlich Inspektionen, durch den Kunden (oder einen anderen vom Kunden beauftragten Prüfer) zulässt und dazu beiträgt (vorbehaltlich maximal einer Prüfungsanforderung in einem Zeitraum von 12 Monaten nach dieser Ziffer 5.11).
5.12 Extech informiert den Kunden unverzüglich und schriftlich (einschließlich E-Mail), wenn er Kenntnis von einem Verstoß gegen personenbezogene Daten in Bezug auf die persönlichen Daten des Kunden erhält.
5.13 Nach Abschluss der Erbringung der Dienstleistungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden wird Extech auf Kosten des Kunden und nach Wahl des Kunden entweder alle persönlichen Daten des Kunden an den Kunden zurückgeben oder sicher über die persönlichen Daten des Kunden verfügen ( und löschen Sie unverzüglich alle vorhandenen Kopien davon), mit der Ausnahme, dass nach geltendem
Recht Extech verpflichtet ist, diese persönlichen Daten des Kunden zu speichern. Diese Klausel 5 gilt auch nach Beendigung oder Ende dieses MSA.
6. Verpflichtungen des Kunden
6.1 Der Kunde hat:
6.1.1 stellen Sie Extech alle erforderlichen Informationen zur Verfügung:
(a) Zusammenarbeit in Bezug auf diese MSA; und
(b) Zugang zu solchen Informationen, die von Extech erforderlich sind,
um die Dienste gemäß dieser MSA zu erbringen;
6.1.2 alle in dieser MSA festgelegten Verantwortlichkeiten des Kunden zeitnah und effizient auszuführen;
6.1.3 für Extech und das Extech-Personal zeitnah und kostenlos Zugang zum Kundenpersonal (insbesondere zu Personen, die mit den Systemen, Programmen und Anwendungen des Kunden vertraut sind) sowie deren Räumlichkeiten, Büroräume, Ausrüstung, Software (einschließlich Ausrüstung und Software), Systeme, Daten und andere Einrichtungen, soweit dies von Extech vernünftigerweise verlangt wird, einschließlich des in einer SOW festgelegten Zugriffs;
6.1.4 stellt Extech rechtzeitig alle Dokumente, Informationen und Materialien in jeglicher Form (ob Eigentum des Kunden oder eines Dritten) zur Verfügung, die im Rahmen einer SOW erforderlich sind oder die Extech anderweitig in Verbindung mit den Services verlangt, und stellen sicher, dass dies der Fall ist genau und vollständig;
6.1.5 ist allein verantwortlich und haftbar für das Gerät und die Software;
6.1.6 sicherstellen, dass sie befugt ist, Extech im Rahmen dieses MSA zu gewährende Rechte zu gewähren, einschließlich des Rechts, die Ausrüstung und Software, wie in diesem MSA angegeben, an Extech zu liefern und für die Bereitstellung des Systems zu verwenden Dienstleistungen und sonst in Verbindung mit dieser MSA;
6.1.7 alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um die Gesundheit und Sicherheit des Extech-Personals während des Betriebs des Kunden zu schützen;
6.1.8 die Ausrüstung und Software zur Verfügung stellen und alle Dokumentationen, Systemdaten in Bezug auf die Dienste und andere Informationen zur Verfügung stellen, die Extech zur Diagnose von Fehlern in der Ausrüstung und / oder Software benötigt;
6.1.9 Extech unverzüglich informieren, wenn sich die Räumlichkeiten, die Position, die Spezifikation oder die Anzahl der Endbenutzer, Geräte und / oder Software des Kunden ändert (da dies Auswirkungen auf die Kosten haben kann), und Extech wird den Kunden entsprechend informieren );
6.1.10 (sofern Extech nicht als Teil der Services anbietet) an jedem Standort auf eigene Kosten eine ADSL / SDSL / Lease-Linie bereitstellen und sicherstellen, dass die für die Bereitstellung und Nutzung der Services geeigneten Umwelt- und Stromversorgungsbedingungen eingehalten werden;
6.1.11 in einwandfreiem Betriebszustand zu halten und Extech mindestens eine Kopie aller erforderlichen Medien jedes Typs zur Verfügung zu stellen, die auf dem Gerät verwendet werden, und auch solche Mengen an Verbrauchsmaterialien zur Verfügung zu stellen, die Extech zur Erbringung der Dienstleistungen angemessenerweise verlangt;
6.1.12 für den Verlust von Daten durch Geräte- oder Softwarefehler (einschließlich Geräte- und Softwarefehler) oder durch falsche Verwendung eines Teils der Services durch den Kunden und / oder das Personal des Kunden verantwortlich sind;
6.1.13 sicherstellen, dass in Bezug auf die Services keine Änderungen, Anpassungen, Eingriffe, Reparaturen, Änderungen an der Systemsoftware oder Wartungsarbeiten vorgenommen werden, außer von Personen, die von Extech beschäftigt oder schriftlich vom Extech-Geschäftsführer autorisiert wurden;
6.1.14 die Services in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser MSA und allen anwendbaren Gesetzen einzuhalten und zu nutzen und keine Handlungen vorzunehmen, die die Rechte Dritter verletzen, einschließlich der Veröffentlichung oder Übermittlung von Material, das den einschlägigen Bestimmungen widerspricht Gesetze;
6.1.15 sicherstellen, dass es im Besitz von gültigen Lizenzen, Zustimmungen, Erlaubnissen und Rechten ist, die zur Nutzung aller seiner Pflichten aus diesem MSA erforderlich sind, und soweit erforderlich, um dies an Extech und das Extech-Personal zu lizenzieren Lizenzen und Einwilligungen Dritter in Bezug auf jegliche Kundensoftware und die Software;
6.1.16 sicherstellen, dass Extech bei der Bereitstellung der Services oder anderweitig in Verbindung mit dieser MSA Material von Drittanbietern verwendet (einschließlich jeglicher Geräte oder Software, die der Kunde Extech zur Verwendung bei der Bereitstellung der Services oder anderweitig zur Verfügung stellt) (mit diesem MSA) dürfen Extech oder das Personal von Extech nicht dazu veranlassen, die Rechte einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums Dritter zu verletzen; und
6.1.17 sicherstellen, dass es nichts tut oder tun lässt, was Extech oder das Personal von Extech daran hindert oder einschränkt, seine Verpflichtungen aus diesem MSA zu erfüllen oder Rechte oder Rechtsbehelfe auszuüben;
6.2 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Geschäftsführers von Extech zu keinem Zeitpunkt ab dem Datum dieses MSA bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Kündigung oder Ablauf dieses MSA von Extech oder dem Personal von Emtech anfragen oder einen Versuch unternehmen Mitarbeiter von Extech zu beschäftigen, die mit der Erbringung der Dienstleistungen beschäftigt sind oder waren. Jede Einwilligung von Extech setzt voraus, dass der Kunde Extech einen Betrag in Höhe von 25% der dann aktuellen Jahresvergütung des betroffenen Extech-Personals oder, falls höher, 25% der vom Kunden an das Unternehmen zu zahlenden Jahresvergütung zahlt betroffenes Extech-Personal.
7. Kosten und Zahlung
7.1 Der Kunde zahlt alle Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum von Extech oder gemäß anderweitiger Vereinbarung in einer SOW. Sofern in einer SOW nicht anders angegeben, enthalten die Gebühren keine Mehrwertsteuer, und der Kunde bezahlt Extech jede Mehrwertsteuer, die für die gemäß diesem MSA erbrachten Dienstleistungen ordnungsgemäß zu entrichten ist.
7.2 Die Gebühren unterliegen einer jährlichen Überprüfung mit einer automatischen Mindesterhöhung, um den jährlichen Anstieg des RPI widerzuspiegeln, der sich aus Regierungszahlen ergibt, die zwei Monate vor jeder Verlängerungslaufzeit erstellt wurden.
7.3 Wenn der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum keine Zahlung an Extech leistet, gelten folgende Rechte und Rechtsmittel von Extech ohne Einschränkung:
7.3.1 Der Kunde hat von Zeit zu Zeit Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Bank of England zu zahlen. Diese Zinsen fallen täglich ab dem Fälligkeitstag bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags vor oder nach der Beurteilung an. Der Kunde zahlt die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag; und / oder
7.3.2 Extech kann die Erbringung der Services gemäß Ziffer 12.3.1 bis zur vollständigen Bezahlung aussetzen.
7.4 Alle Zahlungen, die Extech im Rahmen dieses MSA geschuldet werden, müssen vollständig per Lastschrift ohne Aufrechnung, Gegenanspruch, Abzug oder Einbehalt bezahlt werden (außer bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Abzug oder Einbehalt). Extech kann jederzeit, ohne seine sonstigen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, einen etwaigen vom Kunden geschuldeten Betrag mit einem von Extech an den Kunden geschuldeten Betrag verrechnen.
8. IPRs
8.1 Die IPRs von Extech IPR befinden sich im Eigentum von Extech oder deren Drittlizenzgebern, und der Kunde hat keine Rechte an oder an Extech IPR, außer dem Recht, es gemäß den Bestimmungen von Ziffer 8.2 zu verwenden.
8.2 Als Gegenleistung für die Zahlung der Gebühren durch den Kunden gemäß diesem MSA und vorbehaltlich der Ziffer 8.3 gewährt Extech dem Kunden hiermit eine beschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz während der Laufzeit zur Nutzung des Extech-IPR nur für die soweit erforderlich und zum Zwecke des Empfangs der Dienste und zu keinem anderen Zweck.
8.3 In Bezug auf das geistige Eigentum Dritter ist der Kunde damit einverstanden, dass seine Nutzung eines solchen geistigen Eigentums davon abhängig ist, dass Extech eine schriftliche Lizenz vom betreffenden Lizenzgeber zu den Bedingungen erwirbt, die Extech dazu berechtigen, diese Rechte an den Kunden zu lizenzieren.
9. Vertraulichkeit
9.1 Vorbehaltlich der Ziffern 9.2 bis 9.5 (einschließlich) behandelt eine Partei alle vertraulichen Informationen, die der anderen Partei gehören, streng vertraulich und gibt keine vertraulichen Informationen an Dritte weiter.
9.2 Eine Partei kann vertrauliche Informationen offenlegen, die der anderen Partei gehören, wenn und soweit:
9.2.1 es ist oder ist allgemein frei zugänglich (außer als Folge seiner Offenlegung unter Verletzung dieser Klausel 9);
9.2.2 es stand der empfangenden Partei nicht vertraulich zur Verfügung, bevor sie der offenlegenden Partei offengelegt wurde;
9.2.3 es war, steht oder steht der empfangenden Partei auf einer nicht vertraulichen Basis von einer Person zur Verfügung, die nach Kenntnis der empfangenden Partei nicht an eine Geheimhaltungsvereinbarung mit der offenlegenden Partei gebunden ist oder anderweitig die Weitergabe der Informationen an sie untersagt die empfangende Partei;
9.2.4 es war der empfangenden Partei bekannt, bevor ihr die Information von der offenlegenden Partei mitgeteilt wurde;
9.2.5 die Parteien vereinbaren schriftlich, dass sie nicht vertraulich sind oder offengelegt werden können; oder
9.2.6 es wird von oder für die empfangende Partei unabhängig von den von der offenlegenden Partei offengelegten Informationen entwickelt.
9.3 Extech kann die vertraulichen Informationen des Kunden an das Personal von Extech weitergeben, das diese Informationen zur Erbringung der Dienste und / oder zur Einhaltung dieser MSA wissen muss, vorausgesetzt, dass Extech sicherstellt, dass das Personal von Extech, dem er die vertraulichen Informationen des Kunden bekannt gibt, diese einhält diese Klausel 9.
9.4 Der Kunde kann die vertraulichen Informationen von Extech an seine Mitarbeiter weitergeben, die diese Informationen benötigen, um die Dienste zu erhalten und / oder diese MSA einzuhalten, sofern der Kunde sicherstellt, dass die Mitarbeiter, denen er die vertraulichen Informationen von Extech bekannt gibt, diese Klausel einhalten 9
9.5 Eine Partei kann vertrauliche Informationen offenlegen, sofern diese vertraulichen Informationen gesetzlich, von einer Regierungs- oder sonstigen Regulierungsbehörde oder von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde in der zuständigen Gerichtsbarkeit offenzulegen sind, sofern dies gesetzlich zulässig ist Daher gibt sie der anderen Partei so viel Bekanntmachung von dieser Offenlegung wie möglich, und wenn eine Offenlegung nicht verboten ist und gemäß dieser Klausel 9.5 erfolgt, berücksichtigt sie die angemessenen Anforderungen der anderen Partei in Bezug auf den Inhalt dieser Offenlegung.
9.6 Die in dieser Klausel 9 enthaltenen Einschränkungen gelten auch nach Beendigung der Kündigung (wie auch immer sich daraus ergeben) oder Ablauf dieses MSA ohne zeitliche Begrenzung.
9.7 Jede Partei behält sich alle Rechte an ihren vertraulichen Informationen vor. Andere Rechte oder Pflichten in Bezug auf die vertraulichen Informationen einer Partei als die in dieser MSA ausdrücklich genannten werden der anderen Partei nicht gewährt oder werden von dieser MSA impliziert.
10. Garantien
10.1 Jede Partei garantiert, dass sie über die Vollmacht und Vollmacht verfügt, um die unter diesem MSA vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen.
10.2 Extech garantiert dem Kunden, dass die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erbracht werden. Die vorstehende Garantie gilt nicht für den Fall einer Nichtkonformität, die durch die Verwendung der Services entgegen den Anweisungen von Extech oder gegen diese MSA verursacht wird.
10.3 Wenn die Services nicht der in Ziffer 10.2 genannten Garantie entsprechen, wird Extech auf seine Kosten angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine solche Nichtkonformität so schnell wie möglich zu korrigieren, oder dem Kunden ein alternatives Mittel zur Erreichung der gewünschten Leistung zur Verfügung stellen . Eine solche Korrektur oder Substitution stellt das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei einem Verstoß gegen Ziffer 10.2 dar.
10.4 Extech übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Nutzung der Services durch den Kunden ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt.
10.5 Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse, die aus der Nutzung der Dienste erzielt werden, und für die aus dieser Nutzung gezogenen Schlussfolgerungen. Extech haftet nicht für Schäden, die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripts verursacht werden, die Extech vom Kunden in Verbindung mit den Services zur Verfügung gestellt hat, oder für Handlungen, die Extech auf Anweisung des Kunden durchführt.
10.6 Soweit in diesem MSA nicht ausdrücklich angegeben, sind alle Garantien und Bedingungen, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder auf andere Weise, hiermit ausgeschlossen, soweit dies durch geltendes Recht zulässig ist.
11. Haftung
11.1 Extech haftet nicht für Verlust, Bestechung oder Schäden, die an den Systemen des Kunden oder an Daten des Kunden aufgrund der Verwendung von inkompatiblem, beschädigtem, fehlerhaftem oder nicht zertifizierten Zubehörteilen oder Medien oder dem Ausfall der ordnungsgemäßen Stromversorgung verursacht werden .
11.2 Soweit nicht ausdrücklich in der SOW angegeben, umfassen die Dienste keine Wartung oder Reparatur oder den Austausch von elektrischen oder telefonischen oder sonstigen Kommunikationsarbeiten oder -geräten oder -zubehör, die an die Erbringung der Dienste angeschlossen sind oder außerhalb dieser liegen.
11.3 Extech ist nicht verantwortlich für:
11.3.1 Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, des Kundenpersonals oder Dritter verursacht werden, die rechtmäßig oder unrechtmäßig Zugang zu den Systemen des Kunden oder Teilen davon erhalten, die Auswirkungen auf die Services haben;
11.3.2 Überladen, Experimente und Verwendung, die die Auferlegung abnormaler Bedingungen oder in irgendeiner Hinsicht nicht gemäß der von Extech empfohlenen Verwendung beinhaltet.
11.3.3 die Kosten für Ersatzausleihe oder andere Kosten, die infolge eines Ausfalls oder Ausfalls der Systeme und / oder der Dienstleistungen entstehen; oder
11.3.4 die Verletzung einer Firewall, wie auch immer, ausgelöst.
11.4 Extech beschränkt oder schließt seine Haftung nicht aus hinsichtlich:
11.4.1 Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit;
11.4.2 Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder
11.4.3 sonstige haftung (einschließlich gesetzlicher haftung), soweit nicht gesetzlich zulässig, diese zu beschränken oder auszuschließen.
11.5 Vorbehaltlich der Ziffern 11.4 und 11.6 haftet Extech für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser MSA ergeben, unabhängig davon, ob es sich um vertragliche, unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), eine Verletzung der gesetzlichen Pflicht oder sonst wie auch immer, gleich welcher Art, handelt, auf die durchschnittlichen jährlichen Kosten (berechnet unter Bezugnahme auf die Gebühren in aufeinanderfolgenden 12-Monats-Perioden ab dem Anfangsdatum), die vom Kunden im Rahmen dieses MSA gezahlt werden.
11.6 Vorbehaltlich Ziffer 11.4 haftet Extech gegenüber dem Kunden nicht, ob im Rahmen von Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus sonstigen Gründen, die sich aus oder in Verbindung mit dieser MSA ergeben, für:
11.6.1 Verlust von Geschäften, Verkäufen, Einnahmen, Gewinnen, Verträgen oder erwarteten Einsparungen;
11.6.2 Verlust oder Beschädigung des Rufs oder des guten Willens;
11.6.3 Verlust oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen (einschließlich der Software und der persönlichen Daten des Kunden); oder
11.6.4 indirekte, besondere, vorbildliche, straf- oder folgerichtige Verluste oder Schäden,
unabhängig davon, ob diese Verluste zum Zeitpunkt des Inkrafttretens den Parteien zumutbar waren oder nicht.
11.7 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine in dieser Klausel 11 enthaltene Einschränkung oder Bestimmung, die nach geltendem Recht oder Rechtsstaat ungültig ist oder nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird, insoweit gemäß Klausel 15.6 als unterlassen gilt. Wenn einer der Ausschlüsse in Klausel 11.6 von einem zuständigen Gericht als ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar befunden wird, unterliegt die Gesamthaftung von Extech gegenüber dem Kunden hierfür der in Klausel 11.5 festgelegten finanziellen Begrenzung.
12. Kündigung und Folgen der Kündigung / Ablauf
12.1 Unbeschadet sonstiger in diesem MSA niedergelegter Kündigungsrechte kann eine Partei diesen MSA mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei ganz oder teilweise kündigen, wenn die andere Partei:
12.1.1 stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese MSA dar, und ein solcher Verstoß ist unwiederbringlich;
12.1.2 behebt einen behebbaren wesentlichen Verstoß gegen diese MSA und beseitigt diesen Verstoß nicht innerhalb einer Frist von 28 Tagen nach Zustellung einer Mitteilung, in der der wesentliche Verstoß angegeben ist und deren Behebung erforderlich ist (oder, nachdem Abhilfe geschaffen wurde, anschließend eine Festschreibung erfolgt) ein ähnlicher Verstoß innerhalb der nächsten 28 Tage); oder
12.1.3 ein Insolvenzereignis durchmacht.
12.2 Wenn eine Partei, die in Treu und Glauben handelt, ein Kündigungsrecht ausübt, kann ihr späteres Versäumnis oder die Weigerung, alle gegenwärtigen oder zukünftigen Verpflichtungen aus diesem MSA zu erfüllen, keinen Verstoß gegen diesen MSA darstellen (ob abweisend oder anderweitig). Die Kündigungsrechte in dieser Ziffer 12 können ausgeübt werden, ungeachtet der Streitigkeiten der Parteien.
12.3 Ohne Einschränkung der sonstigen Rechte oder Rechtsmittel von Extech kann Extech:
12.3.1 diesen MSA zu kündigen oder die Bereitstellung der Services (jeweils ganz oder teilweise) mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu beenden, wenn der Kunde
innerhalb dieses Zeitraums innerhalb von 60 Tagen keinen fälligen Betrag aus diesem MSA bezahlt Fälligkeitstermin für die Zahlung (dies wirkt sich jedoch nicht auf die Verpflichtung des Kunden aus, den Gesamtbetrag vollständig zu zahlen, und es wird kein Rabatt für den Zeitraum einer Aussetzung gewährt).
12.3.2 die Bereitstellung der Dienstleistungen aussetzen, wenn ein Insolvenzereignis eintritt oder Extech vernünftigerweise glaubt, dass dies in Bezug auf den Kunden eintreten wird; oder
12.3.3 diese MSA mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, falls sich die Kontrolle über den Kunden ändert.
12.4 Nach Ablauf oder Kündigung dieses MSA:
12.4.1 Alle bestehenden SOWs enden automatisch;
12.4.2 Der Kunde hat alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und alle anderen Beträge, die Extech im Rahmen dieses MSA geschuldet werden, unverzüglich an Extech zu zahlen;
12.4.3 In Bezug auf die erbrachten Dienstleistungen, für die keine Rechnung eingereicht wurde, stellt Extech eine Rechnung aus, die vom Kunden sofort nach Erhalt zu zahlen ist;
12.4.4 Alle Gegenstände (einschließlich aller Ausrüstungsgegenstände und geistigen Eigentumsrechte), die von Extech oder im Auftrag von Extech im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen bereitgestellt wurden, werden unverzüglich an Extech zurückgegeben. Wenn der Kunde dies nicht tut, stimmt der Kunde hiermit zu, dass Extech seine Räumlichkeiten und / oder Räumlichkeiten betritt, in denen das Eigentum von Extech IPRs in Besitz genommen wird;
12.4.5 Alle aufgelaufenen Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der Parteien bei Ablauf oder Kündigung (wie auch immer sie entstehen) bleiben unberührt, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen diese MSA, der am oder vor dem Datum des Kündigung oder Ablauf und
12.4.6 Klauseln, die ausdrücklich oder stillschweigend die Kündigung überstehen (wie auch immer sie entstehen) oder deren Ablauf, bleiben in vollem Umfang in Kraft.
13. Höhere Gewalt
13.1 Extech verstößt nicht gegen diesen MSA und haftet auch nicht für die Verzögerung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem MSA, wenn diese Verzögerung oder ein Versagen auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Unter diesen Umständen verlängert sich die Frist für die Erfüllung um einen Zeitraum, der dem Zeitraum entspricht, in dem sich die Erfüllung der Verpflichtung verzögert hat oder nicht erfüllt wurde.
13.2 Wenn der Verzug oder die Nichterfüllung 10 Wochen andauern, kann der Kunde diesen MSA mit einer Frist von 3 Monaten gegenüber Extech kündigen.
14. Bestechung
14.1 Jede Partei muss in Bezug auf diese MSA
14.1.1 alle anwendbaren Gesetze, Satzungen, Vorschriften und Kodizes in Bezug auf Bestechung und Korruptionsbekämpfung einhalten, einschließlich des Bestechungsgesetzes 2010 („Relevante Anforderungen“);
14.1.2 keine Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen durchführen, die eine Straftat nach den Abschnitten 1, 2 oder 6 des Bestechungsgesetzes 2010 darstellen würden, wenn diese Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen im Vereinigten Königreich durchgeführt worden wären;
14.1.3 während der gesamten Dauer dieser MSA über ihre eigenen Richtlinien und Verfahren verfügen, einschließlich angemessener Verfahren nach dem Bestechungsgesetz von 2010, um die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen und der Klausel 14.1.2 sicherzustellen, und diese gegebenenfalls anwenden;
14.1.4 der anderen Partei unverzüglich alle Anträge oder Forderungen nach unangemessenen finanziellen oder sonstigen Vorteilen jeglicher Art zu melden, die sie im Zusammenhang mit der Leistung dieses MSA erhalten;
14.1.5 die andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn ein ausländischer Amtsträger ein leitender Angestellter oder Angestellter wird oder ein direktes oder indirektes Interesse daran erwirbt und gewährleistet, dass es keine ausländischen öffentlichen Amtsträger als direkte oder indirekte Eigentümer, leitende Angestellte oder Mitarbeiter am Datum des Inkrafttretens; und
14.1.6 innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens und jährlich danach der anderen Vertragspartei schriftlich von einem ihrer leitenden Angestellten die Einhaltung dieser Klausel 14 und aller mit ihr gemäß Paragraf 14.2 verbundenen Personen bestätigen. Jede Partei muss den entsprechenden Nachweis der Einhaltung erbringen, den die andere Partei vernünftigerweise verlangen kann.
14.2 Jede Partei stellt sicher, dass jede mit ihr verbundene Person, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser MSA erfüllt, dies nur auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrages tut, der diesen Personen Bedingungen auferlegt und sichert, die denen entsprechen, die dieser Partei in dieser Klausel 14 auferlegt werden („Relevante Begriffe“). Diese Partei ist für die Einhaltung und Erfüllung der einschlägigen Bestimmungen durch diese Personen verantwortlich und haftet direkt gegenüber der anderen Partei für jeden Verstoß dieser Personen gegen die einschlägigen Bestimmungen.
14.3 Im Sinne dieser Klausel 14:
14.3.1 Die Bedeutung angemessener Verfahren und ausländischer Amtsträger und die Frage, ob eine Person mit einer anderen Person verbunden ist, wird gemäß § 7 Absatz 2 des Bestechungsgesetzes 2010 (und etwaigen gemäß Abschnitt 9 dieses Gesetzes erlassenen Leitlinien) bestimmt. Abschnitte 6 (5) und 6 (6) dieses Gesetzes bzw. Abschnitt 8 dieses Gesetzes; und
14.3.2 eine mit einer Partei verbundene Person einen Unterauftragnehmer dieser Partei umfasst.
15. Sonstiges
15.1 Änderungen, Ergänzungen oder Abänderungen dieses MSA sind für die Parteien nicht wirksam oder bindend, sofern sie nicht schriftlich gemacht und von den Zeichnungsberechtigten jeder Partei unterzeichnet wurden. Änderungen des Leistungsumfangs der Services werden gemäß Ziffer 3.1 vorgenommen. Keine Bestimmungen und Bedingungen des Kunden dürfen Bestandteil dieses MSA sein oder haben Vorrang vor diesem. Kein Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer von Extech ist befugt, irgendeinen Teil dieser MSA zu ändern, abzuändern, zu ändern oder darauf zu verzichten, mit Ausnahme einer Extech-Person, die eine Berufsbezeichnung als „Direktor“ hat (und dann nur schriftlich).
15.2 Diese MSA ist für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und erlaubten Abtretungen verbindlich. Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus diesem MSA ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Geschäftsführers von Extech nicht abtreten, übertragen, erklären oder auf andere Weise mit diesen handeln. Extech kann jederzeit einige oder alle Rechte aus diesem MSA abtreten oder übertragen.
15.3 Nichts in dieser MSA macht eine Partei (oder gegebenenfalls ein Mitarbeiter von Kunden oder Extech-Personal) zu einem Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter oder Partner der anderen Partei, weshalb sie sich nicht als solche ausgeben. Keine der Parteien ist befugt, Erklärungen abzugeben, im Namen oder in deren Namen zu handeln oder die andere Partei anderweitig zu binden.
15.4 Jede unter diesem MSA abgegebene Mitteilung muss schriftlich erfolgen und von oder im Namen der Partei, die sie erteilt, unterzeichnet werden. Sie muss zugestellt werden, indem sie persönlich abgegeben oder durch vorausbezahlte, erstklassige Zustellung an die betreffende Partei unter der Anschrift als übermittelt wird im Absatz aufgeführt Fehler! Referenzquelle nicht gefunden der ersten SOW. Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie zum Zeitpunkt der Zustellung persönlich geliefert und empfangen wurden, und im Falle einer vorbezahlten, erstklassigen Zustellung zu dem vom Zustelldienst aufgezeichneten Zeitpunkt.
15.5 Soweit in diesem MSA nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, gelten die Rechte und Rechtsmittel, die unter diesem MSA bereitgestellt werden, zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsmitteln.
15.6 Sollte eine der Bestimmungen in diesem MSA ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar sein oder werden, gilt sie als im erforderlichen Umfang geändert, um sie gültig, legal und durchsetzbar zu machen. Ist eine solche
Änderung nicht möglich, gilt die betreffende Klausel als gelöscht. Jede Änderung oder Löschung einer Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Restes dieser MSA. Wenn eine Klausel in diesem MSA ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar ist, verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, um diese Bestimmung zu ändern, so dass die geänderte Fassung gültig, rechtlich und durchsetzbar ist und die beabsichtigte kommerzielle Nutzung so weit wie möglich erreicht Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung.
15.7 Die Nichtausübung oder Verspätung eines Rechts oder einer Nacherfüllung, die einer Partei im Rahmen dieses MSA gewährt wurde, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel dar, und kein Verzicht einer Partei auf einen Verstoß gegen diesen MSA bedeutet einen Verzicht auf eine nachfolgende Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung.
15.8 Eine Person, die keine Partei dieser MSA ist, hat nach dem Contracts (Rights of Third Party Act) Act von 1999 weder das Recht noch die Geltung einer der Bestimmungen dieser MSA.
15.9 Diese MSA legt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand fest und überschreibt jegliche vorherige Korrespondenz, Vereinbarungen, Vereinbarungen, Vereinbarungen oder Zusicherungen in Bezug auf ihren Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Eintritt in diese MSA nicht auf eine in dieser MSA nicht dargelegte Zusicherung oder Gewährleistung (ob unschuldig oder fahrlässig) verlassen hat und keine Rechtsbehelfe hat. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ihre einzige Haftung in Bezug auf die in diesem MSA festgelegten Zusicherungen und Garantien (ob unschuldig oder fahrlässig), auf Vertragsverletzung beruht. Nichts in dieser Ziffer 15.9 begrenzt oder schließt jegliche Haftung für Betrug aus.
15.10 Diese MSA kann in einer beliebigen Anzahl von Geschäftspartnern ausgeführt werden, von denen jedes, wenn es ausgeführt und geliefert wird, ein Duplikat des Originals darstellt, aber alle Geschäftspartner bilden zusammen eine Vereinbarung. Kein Kontrahent ist wirksam, bis jede Partei mindestens einen Kontrahenten ausgeführt und geliefert hat.
15.11 Dieses MSA und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand oder seiner Gründung (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, unterliegen dem englischen Recht und sind entsprechend auszulegen. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich die ausschließliche Zuständigkeit der englischen Gerichte für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser MSA oder ihrem Gegenstand oder ihrer Gründung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). Nichts in diesem MSA kann Extech daran hindern, einschränken oder daran hindern, ein Verfahren einzuleiten, um seine geistigen Eigentumsrechte in irgendeinem Land zu schützen.
ANNEKTIEREN
DATENVERARBEITUNGSDETAILS
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch Extech im Rahmen dieses MSA erfolgt nach Gegenstand, Dauer, Art und Zweck und umfasst die folgenden Arten von personenbezogenen Daten und Kategorien von betroffenen Personen in diesem Anhang.
1. ÜBERBLICK ÜBER DIE VERARBEITUNG:
Organisatorische IT-Systeme
2.DAUER DER VERARBEITUNG:
Vertragsdauer wie in und ab dem Startdatum dieser Vereinbarung angegeben.
3.ZEIT UND ZWECK DER VERARBEITUNG:
Bereitstellung von IT-Support-Services für die Organisation
4. ART DER PERSÖNLICHEN DATEN:
E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Arbeitsort, vollständige Angaben zum Namen. Kategorien von Datensubjekten:
5. SPEZIFISCHE VERARBEITUNGSANWEISUNGEN:
Keiner